Je Adresse (z. B. 1a, 1b, 1c) wird ein eigener Glasfaserhausanschluss erstellt. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein LEW Highspeed-Vertrag je Hausnummer vorliegt. In Mehrfamilienhäusern wird der Abschlusspunkt (APL) im Keller installiert und ein Glasfasermodem (ONT) in der jeweiligen Wohneinheit angebracht. Hintergrund ist, dass der ONT nicht öffentlich zugänglich sein darf. Die weiterführende Verkabelung zwischen dem APL und dem ONT muss durch den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung beauftragt werden. Jeder LEW Highspeed-Kunde benötigt vom APL zu seiner Wohnung ein eigenes Glasfaserkabel. Für die Umsetzung der Inhouseverkabelung unterstützen spezielle Fachbetriebe.
Hier finden Sie eine Übersicht der LEW Elektropartner.